Am 01.01.2020 ist die neue Ordnungsbussenverordnung vom 16.01.2019 in Kraft getreten.
Wie unter Schützen allgemein bekannt sein sollte, dürfen Waffen und Munition nur getrennt transportiert werden und in Magazinen darf sich dabei keine Munition befinden (WG Art. 28 und WV Art. 51). Neu wird eine entsprechende Verletzung des Waffenrechtes mit einer Ordnungsbusse geahndet:
Ordnungsbussenverordnung Pos. 5002: "Transportieren von Feuerwaffen, ohne Waffe und Munition zu trennen (Art. 34 Abs. 1 Bst. n WG): Fr. 300"
Was unter "Trennung von Waffe und Munition" genau zu verstehen ist, wird weder in WG noch WV klar definiert und gab immer wieder Anlass zu Diskussionen.
ProTell hat jetzt dazu ein Merkblatt zum Aushang in Schiessanlagen verfasst:
Gemäss diesem dürfen ungeladene Waffen und leere Magazine zusammen mit Munition in unmittelbarer Nähe transportiert werden. Eine weitergehende räumliche Trennung durch z.B. separate Koffer oder Taschen ist nicht nötig.
Waffentransport: http://swisschondro.ch/pdf/TransportD.pdf
Transport von Waffen und Munition
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