«…weil der Bundesrat weiss, dass er das absolute Halbautomatenverbot für Private und die flächendeckenden Psychotests bei der nächsten Verschärfungsrunde nicht mehr verhindern können wird.»
Rede von Werner Salzmann an der Medienkonferenz zum Start der Abstimmungskampagne:
"Meine Damen und Herren
Jene von Ihnen, die vorletzten Donnerstag an der Pressekonferenz von Bundesrätin Karin Keller-Sutter dabei waren, haben es gehört: Das Waffengesetz wird nicht etwa verschärft, sondern «geändert» bzw. «angepasst.» Bei den «Anpassungen» handelt es sich um verbesserte Markierungsvorschriften für Waffen sowie um «administrative Änderungen beim Zugang zu gewissen halbautomatischen Waffen». Und das Ziel dieser «administrativen Änderungen» ist es, «Waffenmissbrauch» genereller Natur zu verhindern.
Das klingt alles schön und gut, und es hat eigentlich nur einen einzigen Haken: Es ist von A bis Z falsch. Und zwar in einer Weise falsch, die mich nicht nur als Schütze, sondern auch als Bürger und Parlamentarier – immerhin ist es meine Regierung, die mich so «informiert»! – erschüttert.
Zuerst zum Hintergrund der Gesetzesverschärfungen. Legitimiert ist die EU-Waffenrichtlinie, die wir nun übernehmen sollen, mit der Bekämpfung von Terror. Die EU-Kommission nimmt auf Seite 2 ihres Vorschlages zur Revision ihrer Waffenrichtlinie vom 18. November 2015 spezifischen Bezug auf vier islamistische Terrorserien. Es sind die folgenden: Das Doppelattentat auf die Redaktion von «Charlie Hebdo» und den koscheren Lebensmittelladen «Hyper Cacher» in Paris vom Januar 2015; das Kopenhagener Doppelattentat auf eine islamkritische Veranstaltung und die grosse Synagoge vom Februar 2015; den glücklicherweise vereitelten Massenmord im Thalys-Zug nach Paris vom August 2015; und schliesslich die Anschläge vom 13. November 2015. Als der Nationalrat letzten Mai die Umsetzung der Richtlinie verhandelte, wurde (ich kann es Ihnen aus erster Hand versichern; ich war dabei…) von Terrorbekämpfung gesprochen, und nicht etwa von Missbrauch. Auch in der Presse war nie über allgemeinen Missbrauch zu lesen, wohl aber über die erwähnten Terrorattentate.
Ich wiederhole es, meine Damen und Herren: Es geht um Terrorbekämpfung. Und dass es um Terrorbekämpfung geht, konnten Sie bis Ende Januar auch auf der Website des Bundesamtes für Polizei nachlesen. Dass der Bundesrat und das fedpol jetzt plötzlich von Missbrauchsverhinderung und nicht mehr von Terrorbekämpfung reden, hat einen einfachen Grund: Wir haben in den vergangenen Monaten immer und immer wieder darüber informiert, dass zur Verübung der erwähnten Anschläge keine einzige legal erworbene Waffe benutzt worden ist. Offenbar hat man im EJPD ein wenig kalte Füsse bekommen.
Nun ein paar Worte zu den Verschärfungen, also den Markierungsvorschriften einerseits und den vom Bund so bezeichneten «administrativen Änderungen beim Zugang zu Waffen» andererseits. Zu den Markierungsvorschriften sage ich nur so viel: Bei den Waffen, welche die beiden Terrorkommandos benutzten, die im Bataclan und in verschiedenen Gastronomiebetrieben in Paris 129 Menschen ermordeten, handelt es sich um durch halb Europa geschmuggelte, vollautomatische Kalaschnikow-Kopien aus jugoslawischer Produktion, und zwar des Typs Zastava M70. Anhand der Seriennummern auf den Waffen konnte Zastava, die Herstellerin, innert weniger Wochen für jede dieser Waffen Produktionsdatum, Produktionsort, Auslieferungsdatum, Frachtbriefnummer und dergleichen mehr eruieren.1 Wenn Sie nun wissen wollen, welche zusätzlichen Markierungen auf diesen Waffen hätten stehen müssen, damit es nicht zu diesen bestialischen Massenmorden gekommen wäre, dann kann ich Ihnen beim besten Willen nicht weiterhelfen.
Was die so genannten «administrativen Änderungen beim Zugang zu Waffen betrifft»: Sie laufen auf nichts weniger als eine Entwaffnung hinaus. Und das weiss auch der Bundesrat. Ich habe es erwähnt: Die EU-Kommission legitimiert die Gesetzesverschärfungen unter Bezugnahme auf eine Serie Attentate, bei der keine einzige Legalwaffe benutzt worden ist. Und was fordert sie als Massnahme gegen solche Verbrechen? Sie fordert, ich zitiere: «die Ergreifung unverzüglicher Massnahmen, um die bestehenden Vorschriften über den [legalen] Zugang zu Feuerwaffen und den Handel mit ihnen zu verschärfen.»
Meine Damen und Herren, das Recht auf Waffenbesitz besitzen in allen Schengenstaaten nur unbescholtene Einwohnerinnen und Einwohner. Und jetzt also ist es so, dass zur Verhinderung von Schwerstkriminalität mit sowieso schon verbotenen Schmuggelwaffen allen gesetzestreuen Bürgern der Zugang zu Waffen erschwert wird. Es gibt zwei Varianten, diesen Umstand zu erklären. Entweder hat die EU-Kommission nach bestem Treu und Glauben gehandelt und in einem Anfall von Unaufmerksamkeit dummerweise Ursache, Wirkung und Ziel ihrer Verschärfungs-Forderungen äs bizzeli durcheinandergebracht. Oder aber die Terrorbekämpfung ist nur ein Vorwand, um die privaten Haushalte zu entwaffnen. Welche der beiden Varianten die zutreffende ist, lässt sich mit einem Blick in die Richtlinie ersehen, die ja auf der Basis des Kommissionsvorschlages erarbeitet wurde. Die Richtlinie erschwert den «Zugang zu Waffen» über eine technisch völlig haltlose Unterscheidung zwischen Halbautomaten mit «hoher» Magazinkapazität und solchen mit «normaler» Magazinkapazität. Jene mit grossen Magazinen sollen neu verboten sein. Das Pikante daran: Vor allem bei den Langwaffen ist die Grenze so niedrig angesetzt – nämlich bei 10 Schuss –, dass praktisch alle gängigen Waffenmodelle unter das Verbot fallen.
Ausserdem – und das wird von Bundesrats- und Parlamentsmehrheit konsequent unter den Tisch gekehrt – enthält die Richtlinie mit Artikel 17 auch noch einen sehr bemerkenswerten Kontroll- und Evaluationsmechanismus. Alle fünf Jahre soll die Wirksamkeit der Bestimmungen der Richtlinie überprüft werden. Wird mangelnde Wirksamkeit festgestellt, sollen neue «Änderungen» werden, und zwar insbesondere – der Text spezifiziert das explizit! – hinsichtlich erlaubter und verbotener Waffenkategorien. Im Klartext heisst das: Alle fünf Jahre soll von neuem überprüft werden, ob die Beschränkung des Rechtes auf Waffenbesitz für gesetzestreue Bürger eine genügende Wirkung auf die Verhinderung von Schwerverbrechen mit Ex-Ostblock-Schmuggelwaffen zeigt. Das Ergebnis dieser Überprüfungen, meine Damen und Herren, kennen Sie schon jetzt, ich kenne es schon jetzt, und auch der Bundesrat kennt es schon jetzt. In seiner Botschaft zur Vorlage schreibt er, dass es als Resultat des Schweizer Einflusses in Brüssel gewertet werden könne, dass, ich zitiere, «die Vorlage, obwohl die Europäische Kommission ihre Anliegen während der Debatte vehement verteidigte, in vielen Bereichen abgeschwächt wurde. So verzichtet die Richtlinie beispielsweise auf ein absolutes Verbot des Privatbesitzes der gefährlichsten Feuerwaffen (automatische wie halbautomatische Waffen) oder auf die Einführung obligatorischer medizinischer und psychologischer Tests als generelle Voraussetzung für den Erwerb und Besitz von Feuerwaffen.»
Warum, meine Damen und Herren, redet der Bundesrat dann nie von diesen beachtlichen und schönen Verhandlungserfolgen? Warum hört man stattdessen nur von der angeblichen Armeewaffen-Ausnahme? Ganz einfach: Weil der Bundesrat, wie ich gesagt habe, weiss, dass Artikel 17 de facto ein automatischer Verschärfungsmechanismus ist. Weil er weiss, dass er das absolute Halbautomatenverbot für Private und die flächendeckenden Psychotests bei der nächsten Verschärfungsrunde nicht mehr verhindern können wird.
Bei einem Ja am 19. Mai werden handelsübliche Halbautomaten sofort verboten. Im traditionellen Sportschiessen fallen über 80% der Waffen unter das Verbot, im dynamischen Schiessen noch mehr. Die Privatperson verliert das Recht auf den Erwerb und den Besitz solcher Waffen, denn Verbotenes kann zwar ausnahmebewilligt werden, aber ein Rechtsanspruch auf etwas Verbotenes gibt es selbstverständlich nicht. Und in 3-8 Jahren kommt dann das totale Halbautomatenverbot. Dann müssen Sturmgewehre und Pistolen dem Staat abgegeben werden, und unser Schiesswesen ist Geschichte. Ich verweise hier auf Jean-Claude Juncker, den EU-Kommissionspräsidenten. Ende 2016, als der Text der Richtlinie stand, sagte er an einer Pressekonferenz: «Wir haben hartnäckig für eine ambitionierte Vorlage gekämpft (…) Wir hätten natürlich noch weiter gehen wollen, aber ich bin zuversichtlich, dass die gegenwärtige Vorlage ein Meilenstein in der Kontrolle der Feuerwaffen in der EU darstellt.»2
Meilensteine, meine Damen und Herren, liegen nicht beim Ziel, sondern irgendwo unterwegs, und Kontrolle ist nicht Terrorbekämpfung oder Missbrauchsverhinderung, sondern Macht über die Lebensgestaltung und -führung der Kontrollierten. Und jene, die trotz alldem behaupten, es werde niemand entwaffnet, möchte ich abschliessend noch fragen: Warum stehen dann Schützen-, Jagd- und Milizverbände geschlossen hinter dem Referendum?
Bern, 25. Februar 2019
Werner Salzmann, Co-Präsident des Referendumskomitees, Nationalrat und Präsident des Berner Schiesssportverbandes
1 Quellen: 1) RAPPORT FAIT AU NOM DE LA COMMISSION D’ENQUÊTE relative aux moyens mis en œuvre par l’État pour lutter contre le terrorisme depuis le 7 janvier 2015, tome 2:
http://www.assemblee-nationale.fr/14/ra ... 922-t2.asp 2) Kalaschnikows für Terroristen. Waffenschmuggel in Europa:
https://www.zdf.de/dokumentation/zdfinf ... n-110.html (insbes. Minuten 38-40.)
2 Commission européenne – Communiqué de presse : Armes à feu : accord sur la proposition de la Commission pour augmenter la sécurité des citoyens
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-16-4464_fr.htm (siehe auch deutsche Übersetzung)"
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Quelle:
https://eu-diktat-nein.ch/weil-der-bund ... iMfT68mkWI