Passivmitglieder
Verfasst: Samstag 30. März 2024, 11:19
Passivmitglieder unterstützen den Verein mit ihrem reduzierten Jahresbeitrag von CHF 20.00.
Sie sind nicht als regelmässige Schützen aktiv, aber an der jährlichen Vereinsversammlung, wenn auch ohne Stimm- und Wahlrecht, herzlich willkommen.
Gemäss Statuten Art. 3.1 Abs. b) können Passivmitglieder grundsätzlich nicht an Trainings oder Vereinsschiessen teilnehmen. Eine Ausnahme bilden die Bundesübungen (Obligatorisches Programm und Feldschiessen), das Felsplattenschiessen und das Niggi-Näggi-Schiessen, an denen eine Beteiligung ausdrücklich erwünscht ist.
Sie sind nicht als regelmässige Schützen aktiv, aber an der jährlichen Vereinsversammlung, wenn auch ohne Stimm- und Wahlrecht, herzlich willkommen.
Gemäss Statuten Art. 3.1 Abs. b) können Passivmitglieder grundsätzlich nicht an Trainings oder Vereinsschiessen teilnehmen. Eine Ausnahme bilden die Bundesübungen (Obligatorisches Programm und Feldschiessen), das Felsplattenschiessen und das Niggi-Näggi-Schiessen, an denen eine Beteiligung ausdrücklich erwünscht ist.