Referendum EU-Waffenrichtlinie

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Referendum EU-Waffenrichtlinie

Beitrag von shooter » Dienstag 23. Oktober 2018, 20:58

Unterschriftenbogen können hier ausgedruckt oder bestellt werden:

http://web286.login-91.hoststar.ch/pdf/ ... enbogen-de

Webseite: https://eu-diktat-nein.ch/
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Der "Blick" macht Stimmung für das neue Waffengesetz

Beitrag von shooter » Freitag 11. Januar 2019, 18:29

Unsere Qualitätsmedium "Blick" macht jetzt offenbar gezielt Stimmung gegen die Schützen und schreckt dabei auch nicht vor Widersprüchen und manipulativen Aussagen zurück.

Am 3.12.18 wurde mit alarmistischem Unterton getitelt:
"50 Prozent mehr Waffenscheine: Kantone bewilligen fast jedes Waffengesuch" https://www.blick.ch/news/schweiz/50-pr ... 49501.html
"Wer ein Sturmgewehr oder eine Pistole kaufen will, erhält in fast allen Fällen die Bewilligung dazu. Weniger als zehn Prozent aller Gesuche werden abgelehnt. Und: Immer mehr Schweizer wollen sich eine Waffe anschaffen."
Dabei sollte es eher erstaunen, dass so viele Gesuche abgelehnt werden. Die nötigen Voraussetzungen sind schliesslich klar definiert und ein nur halbwegs intelligenter Mensch wird wohl kaum Zeit und Kosten für ein Gesuch auf sich nehmen, das ohnehin nicht bewilligt wird.

Am 8.1.19 scheint sich jetzt die Situation plötzlich radikal verändert zu haben:
"90 Prozent lassen das Gewehr lieber im Zeughaus: Schweizer geben die Waffe ab"
https://www.blick.ch/news/politik/90-pr ... 2aa8qtM8Co
"Den Schweizern ist der private Besitz von Armeewaffen gar nicht so wichtig, wie die Gegner eines schärferen Waffengesetzes häufig behaupten: Nur noch rund 2500 Personen nahmen 2017 die Waffen mit nach Hause. Vor 15 Jahren waren es noch fast 32'000."

Es wurden also 50% mehr "Waffenscheine" (hier schon ein erster Hinweis auf die Fachkompetenz der involvierten Journalisten) ausgestellt (was ja letztlich sehr wenig über die Anzahl tatsächlich neu gekaufter Waffen aussagt), um dann die Waffen abzugeben?
Dass vor 15 Jahren wesentlich mehr Ordonnazwaffen in Privatbesitz übernommen wurden, erstaunt keineswegs. Schliesslich wurde ab 2004 der Armeebestand von 400'000 auf 200'000 Mann reduziert und entsprechend auch mehr Dienstpflichtige entlassen. Es ist wohl kein Zufall, dass die Grafik gerade bei 2004 beginnt. Diese zeigt auch sehr schön die Auswirkung der WES-Pflicht (neben den erwähnten Anforderungen von absolvierten OP/FS und dem Unkostenbeitrag) ab dem 1.1.2010, die gegenüber dem Vorjahr zu einer Reduktion der privatisierten Waffen um über 50% führte und wohl auch, entgegen den im Artikel gemachten Äusserungen, für den Hauptteil des prozentualen Rückgangs der übernommenen Waffen gegenüber 2004 verantwortlich sein dürfte.

"Machen Waffenrechts-Kritiker viel Wind für wenige?"
"Für die Befürworter des verschärften Waffenrechts ist klar: Eines der wichtigsten Argumente des Referendumskomitees – die bedeutende Schweizer Waffentradition – zielt damit ins Leere."
"Und dafür haben sie jetzt ein neues Argument: «Beinahe neun von zehn Armeeangehörigen lassen nach Dienstende ihre Waffe im Zeughaus», schreibt der Wirtschaftsverband Economiesuisse."

Das Hauptproblem des Artikels ist offensichtlich die Grundannahme, in der Schweiz seien einzig persönliche, nach dem Ende der Dienstzeit übernommene Ordonnanzwaffen relevant. Dieser Voraussetzung widerspricht aber allein schon die im ersten Artikel festgestellte Zunahme der WES um 50% bei gleichzeitiger Abnahme der übernommenen WES-pflichtigen persönlichen Armeewaffen.
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Das Referendum wurde eingereicht

Beitrag von shooter » Sonntag 17. Februar 2019, 02:14

Innerhalb von drei Monaten sind über 125'000 Unterschriften für das Referendum gegen das revidierte Waffengesetz und die Übernahme der EU-Waffenrichtlinie zusammengekommen. Am 17. Januar 2019 wurden die Unterschriften der Bundekanzlei übergeben.
Die Abstimmung findet am 19. Mai 2019 statt.
(https://www.swissshooting.ch/de/news/ak ... nuebergabe)

2019-01-17_unterschriftenuebergabe_034.jpg
2019-01-17_unterschriftenuebergabe_034.jpg (409.11KiB)938 mal betrachtet
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Rede von Werner Salzmann an der Medienkonferenz

Beitrag von shooter » Samstag 2. März 2019, 02:25

«…weil der Bundesrat weiss, dass er das absolute Halbautomatenverbot für Private und die flächendeckenden Psychotests bei der nächsten Verschärfungsrunde nicht mehr verhindern können wird.»

Rede von Werner Salzmann an der Medienkonferenz zum Start der Abstimmungskampagne:

"Meine Damen und Herren

Jene von Ihnen, die vorletzten Donnerstag an der Pressekonferenz von Bundesrätin Karin Keller-Sutter dabei waren, haben es gehört: Das Waffengesetz wird nicht etwa verschärft, sondern «geändert» bzw. «angepasst.» Bei den «Anpassungen» handelt es sich um verbesserte Markierungsvorschriften für Waffen sowie um «administrative Änderungen beim Zugang zu gewissen halbautomatischen Waffen». Und das Ziel dieser «administrativen Änderungen» ist es, «Waffenmissbrauch» genereller Natur zu verhindern.

Das klingt alles schön und gut, und es hat eigentlich nur einen einzigen Haken: Es ist von A bis Z falsch. Und zwar in einer Weise falsch, die mich nicht nur als Schütze, sondern auch als Bürger und Parlamentarier – immerhin ist es meine Regierung, die mich so «informiert»! – erschüttert.

Zuerst zum Hintergrund der Gesetzesverschärfungen. Legitimiert ist die EU-Waffenrichtlinie, die wir nun übernehmen sollen, mit der Bekämpfung von Terror. Die EU-Kommission nimmt auf Seite 2 ihres Vorschlages zur Revision ihrer Waffenrichtlinie vom 18. November 2015 spezifischen Bezug auf vier islamistische Terrorserien. Es sind die folgenden: Das Doppelattentat auf die Redaktion von «Charlie Hebdo» und den koscheren Lebensmittelladen «Hyper Cacher» in Paris vom Januar 2015; das Kopenhagener Doppelattentat auf eine islamkritische Veranstaltung und die grosse Synagoge vom Februar 2015; den glücklicherweise vereitelten Massenmord im Thalys-Zug nach Paris vom August 2015; und schliesslich die Anschläge vom 13. November 2015. Als der Nationalrat letzten Mai die Umsetzung der Richtlinie verhandelte, wurde (ich kann es Ihnen aus erster Hand versichern; ich war dabei…) von Terrorbekämpfung gesprochen, und nicht etwa von Missbrauch. Auch in der Presse war nie über allgemeinen Missbrauch zu lesen, wohl aber über die erwähnten Terrorattentate.

Ich wiederhole es, meine Damen und Herren: Es geht um Terrorbekämpfung. Und dass es um Terrorbekämpfung geht, konnten Sie bis Ende Januar auch auf der Website des Bundesamtes für Polizei nachlesen. Dass der Bundesrat und das fedpol jetzt plötzlich von Missbrauchsverhinderung und nicht mehr von Terrorbekämpfung reden, hat einen einfachen Grund: Wir haben in den vergangenen Monaten immer und immer wieder darüber informiert, dass zur Verübung der erwähnten Anschläge keine einzige legal erworbene Waffe benutzt worden ist. Offenbar hat man im EJPD ein wenig kalte Füsse bekommen.

Nun ein paar Worte zu den Verschärfungen, also den Markierungsvorschriften einerseits und den vom Bund so bezeichneten «administrativen Änderungen beim Zugang zu Waffen» andererseits. Zu den Markierungsvorschriften sage ich nur so viel: Bei den Waffen, welche die beiden Terrorkommandos benutzten, die im Bataclan und in verschiedenen Gastronomiebetrieben in Paris 129 Menschen ermordeten, handelt es sich um durch halb Europa geschmuggelte, vollautomatische Kalaschnikow-Kopien aus jugoslawischer Produktion, und zwar des Typs Zastava M70. Anhand der Seriennummern auf den Waffen konnte Zastava, die Herstellerin, innert weniger Wochen für jede dieser Waffen Produktionsdatum, Produktionsort, Auslieferungsdatum, Frachtbriefnummer und dergleichen mehr eruieren.1 Wenn Sie nun wissen wollen, welche zusätzlichen Markierungen auf diesen Waffen hätten stehen müssen, damit es nicht zu diesen bestialischen Massenmorden gekommen wäre, dann kann ich Ihnen beim besten Willen nicht weiterhelfen.

Was die so genannten «administrativen Änderungen beim Zugang zu Waffen betrifft»: Sie laufen auf nichts weniger als eine Entwaffnung hinaus. Und das weiss auch der Bundesrat. Ich habe es erwähnt: Die EU-Kommission legitimiert die Gesetzesverschärfungen unter Bezugnahme auf eine Serie Attentate, bei der keine einzige Legalwaffe benutzt worden ist. Und was fordert sie als Massnahme gegen solche Verbrechen? Sie fordert, ich zitiere: «die Ergreifung unverzüglicher Massnahmen, um die bestehenden Vorschriften über den [legalen] Zugang zu Feuerwaffen und den Handel mit ihnen zu verschärfen.»

Meine Damen und Herren, das Recht auf Waffenbesitz besitzen in allen Schengenstaaten nur unbescholtene Einwohnerinnen und Einwohner. Und jetzt also ist es so, dass zur Verhinderung von Schwerstkriminalität mit sowieso schon verbotenen Schmuggelwaffen allen gesetzestreuen Bürgern der Zugang zu Waffen erschwert wird. Es gibt zwei Varianten, diesen Umstand zu erklären. Entweder hat die EU-Kommission nach bestem Treu und Glauben gehandelt und in einem Anfall von Unaufmerksamkeit dummerweise Ursache, Wirkung und Ziel ihrer Verschärfungs-Forderungen äs bizzeli durcheinandergebracht. Oder aber die Terrorbekämpfung ist nur ein Vorwand, um die privaten Haushalte zu entwaffnen. Welche der beiden Varianten die zutreffende ist, lässt sich mit einem Blick in die Richtlinie ersehen, die ja auf der Basis des Kommissionsvorschlages erarbeitet wurde. Die Richtlinie erschwert den «Zugang zu Waffen» über eine technisch völlig haltlose Unterscheidung zwischen Halbautomaten mit «hoher» Magazinkapazität und solchen mit «normaler» Magazinkapazität. Jene mit grossen Magazinen sollen neu verboten sein. Das Pikante daran: Vor allem bei den Langwaffen ist die Grenze so niedrig angesetzt – nämlich bei 10 Schuss –, dass praktisch alle gängigen Waffenmodelle unter das Verbot fallen.

Ausserdem – und das wird von Bundesrats- und Parlamentsmehrheit konsequent unter den Tisch gekehrt – enthält die Richtlinie mit Artikel 17 auch noch einen sehr bemerkenswerten Kontroll- und Evaluationsmechanismus. Alle fünf Jahre soll die Wirksamkeit der Bestimmungen der Richtlinie überprüft werden. Wird mangelnde Wirksamkeit festgestellt, sollen neue «Änderungen» werden, und zwar insbesondere – der Text spezifiziert das explizit! – hinsichtlich erlaubter und verbotener Waffenkategorien. Im Klartext heisst das: Alle fünf Jahre soll von neuem überprüft werden, ob die Beschränkung des Rechtes auf Waffenbesitz für gesetzestreue Bürger eine genügende Wirkung auf die Verhinderung von Schwerverbrechen mit Ex-Ostblock-Schmuggelwaffen zeigt. Das Ergebnis dieser Überprüfungen, meine Damen und Herren, kennen Sie schon jetzt, ich kenne es schon jetzt, und auch der Bundesrat kennt es schon jetzt. In seiner Botschaft zur Vorlage schreibt er, dass es als Resultat des Schweizer Einflusses in Brüssel gewertet werden könne, dass, ich zitiere, «die Vorlage, obwohl die Europäische Kommission ihre Anliegen während der Debatte vehement verteidigte, in vielen Bereichen abgeschwächt wurde. So verzichtet die Richtlinie beispielsweise auf ein absolutes Verbot des Privatbesitzes der gefährlichsten Feuerwaffen (automatische wie halbautomatische Waffen) oder auf die Einführung obligatorischer medizinischer und psychologischer Tests als generelle Voraussetzung für den Erwerb und Besitz von Feuerwaffen.»

Warum, meine Damen und Herren, redet der Bundesrat dann nie von diesen beachtlichen und schönen Verhandlungserfolgen? Warum hört man stattdessen nur von der angeblichen Armeewaffen-Ausnahme? Ganz einfach: Weil der Bundesrat, wie ich gesagt habe, weiss, dass Artikel 17 de facto ein automatischer Verschärfungsmechanismus ist. Weil er weiss, dass er das absolute Halbautomatenverbot für Private und die flächendeckenden Psychotests bei der nächsten Verschärfungsrunde nicht mehr verhindern können wird.

Bei einem Ja am 19. Mai werden handelsübliche Halbautomaten sofort verboten. Im traditionellen Sportschiessen fallen über 80% der Waffen unter das Verbot, im dynamischen Schiessen noch mehr. Die Privatperson verliert das Recht auf den Erwerb und den Besitz solcher Waffen, denn Verbotenes kann zwar ausnahmebewilligt werden, aber ein Rechtsanspruch auf etwas Verbotenes gibt es selbstverständlich nicht. Und in 3-8 Jahren kommt dann das totale Halbautomatenverbot. Dann müssen Sturmgewehre und Pistolen dem Staat abgegeben werden, und unser Schiesswesen ist Geschichte. Ich verweise hier auf Jean-Claude Juncker, den EU-Kommissionspräsidenten. Ende 2016, als der Text der Richtlinie stand, sagte er an einer Pressekonferenz: «Wir haben hartnäckig für eine ambitionierte Vorlage gekämpft (…) Wir hätten natürlich noch weiter gehen wollen, aber ich bin zuversichtlich, dass die gegenwärtige Vorlage ein Meilenstein in der Kontrolle der Feuerwaffen in der EU darstellt.»2

Meilensteine, meine Damen und Herren, liegen nicht beim Ziel, sondern irgendwo unterwegs, und Kontrolle ist nicht Terrorbekämpfung oder Missbrauchsverhinderung, sondern Macht über die Lebensgestaltung und -führung der Kontrollierten. Und jene, die trotz alldem behaupten, es werde niemand entwaffnet, möchte ich abschliessend noch fragen: Warum stehen dann Schützen-, Jagd- und Milizverbände geschlossen hinter dem Referendum?

Bern, 25. Februar 2019
Werner Salzmann, Co-Präsident des Referendumskomitees, Nationalrat und Präsident des Berner Schiesssportverbandes


1 Quellen: 1) RAPPORT FAIT AU NOM DE LA COMMISSION D’ENQUÊTE relative aux moyens mis en œuvre par l’État pour lutter contre le terrorisme depuis le 7 janvier 2015, tome 2: http://www.assemblee-nationale.fr/14/ra ... 922-t2.asp 2) Kalaschnikows für Terroristen. Waffenschmuggel in Europa: https://www.zdf.de/dokumentation/zdfinf ... n-110.html (insbes. Minuten 38-40.)

2 Commission européenne – Communiqué de presse : Armes à feu : accord sur la proposition de la Commission pour augmenter la sécurité des citoyens http://europa.eu/rapid/press-release_IP-16-4464_fr.htm (siehe auch deutsche Übersetzung)"
----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Quelle: https://eu-diktat-nein.ch/weil-der-bund ... iMfT68mkWI
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Beat Flach, der Sportschütze, der gar nie schiesst

Beitrag von shooter » Mittwoch 6. März 2019, 00:26

https://eu-diktat-nein.ch/fake-news-sch ... MgNQdgp7VM

"Fake-News-Schütze Beat Flach fliegt auf

In der Tagesschau argumentiert GLP-Nationalrat Beat Flach als «begeisterter Sportschütze» für die Verschärfung des Waffengesetzes. Dumm nur, dass er mit dem Sportschiessen so wenig am Hut hat, dass er in den letzten zehn Jahren kein einziges ausserdienstliches «Obli» und kein einziges Feldschiessen absolvierte.

Vorgestern, gleich zu Beginn der Tagesschau-Hauptausgabe, kam GLP-Nationalrat Beat Flach ins Bild. Er war bei sich zu Hause. Man sah ihn, wie er etwas ungeschickt an einem Sturmgewehr 57 rumfummelte. Eine Off-Stimme kommentierte die Bildspur wie folgt:

«Ein begeisterter Sportschütze. Doch um sein Sturmgewehr 57 und sein Hobby hat Nationalrat Beat Flach keine Angst. Keine Angst hat er auch vor der neuen Waffenrichtlinie. Darum ist er Vorstandsmitglied im Komitee ‹für ein modernes Waffenrecht›, das sich heute erstmals der Öffentlichkeit vorstellte.»1

Hiernach übernahm der begeisterte Sportschütze, der keine Angst um sein Hobby hat, gleich selbst: «Schengen ist wahnsinnig wichtig für die Schweiz», verlautbarte er, «und es gibt keinen Grund, dass man Schengen jetzt riskiert, nur, weil man ein Formular ausfüllen muss. In einem Land, wo jede Kuh registriert ist und jedes Töffli eine Nummer haben muss, ääääh ääääh will man sich dagegen sträuben, dass man äh äh bei der Beschaffung eines neuen Sturmgewehres ein Formular ausfüllen muss.»

Mit anderen Worten: Im Gegensatz zu den über 125’000 Schiesssport- und Waffenrechtslaien, die das Referendum gegen die Gesetzesverschärfungen unterschrieben haben, weiss der begeisterte Sportschütze Beat Flach, der keine Angst um sein Hobby hat, dass wir mit einem Sturm im Wasserglas konfrontiert sind. Dass bei einem Ja am 19. Mai mitnichten sofort über 80% der im Schiesssport verwendeten Waffen verboten würden. Dass auf Verbotenes sehr wohl ein Rechtsanspruch bestehen kann und es darum auch keineswegs zu einem Paradigmenwechsel käme. Dass in der EU-Waffenrichtlinie nach Artikel 16 gleich Artikel 18 kommt und die Sache mit dem automatischen Verschärfungsmechanismus darum nichts als haltlose Anti-Schengen-Propaganda ist. Dies alles und bestimmt noch viel mehr weiss der begeisterte Sportschütze Beat Flach, der keine Angst um sein Hobby hat.

Etwas weiss der begeisterte Sportschütze Beat Flach, der keine Angst um sein Hobby hat, allerdings nicht. Nämlich, dass das sportliche Schiessen mit Ordonnanz-Langwaffen wie dem Stgw 57 nur auf einer einzigen, spezifischen Art von Schiessanlage trainiert wird: auf 300-Meter-Ständen, auf denen nur Personen üben und an Wettkämpfen teilnehmen können, die in der Vereins- und Verbandsregistration (VVA) des Schweizerischen Schiesssportverbandes (SSV) eingetragen sind.

Weil der begeisterte Sportschütze Beat Flach, der keine Angst um sein Hobby hat, dies nicht weiss, konnte er auch nicht ahnen, dass es für den SSV ein Kinderspiel sein würde, nachzuprüfen, mit welchem Masse an Begeisterung er sein Hobby, um das er keine Angst hat, wirklich ausübt. Und weil er dies nicht ahnen konnte, war ihm halt auch nicht klar, dass die Referendumsführer im Handumdrehen Kenntnis davon haben würden, dass er, der begeisterte Sportschütze Beat Flach, der keine Angst um sein Hobby hat,in der VVA nicht als Mitglied eines Vereins, nicht als «Aktiv mit Lizenz» und auch nicht als «Aktiv ohne Lizenz» registriert ist und in seiner Tätigkeit als begeisterter Sportschütze, der keine Angst um sein Hobby hat, in den letzten zehn Jahren exakt null ausserdienstliche Obligatorische und exakt null Feldschiessen absolviert hat, dass er, der begeisterte Sportschütze Beat Flach, der keine Angst um sein Hobby hat, also gar kein Schütze ist, sondern bloss ein dummdreister Entwaffnungszelot, der sich bei der Verwirklichung seiner politischen Agenda nicht von Werten wie Ehrlich- oder Aufrichtigkeit behindern lässt.

Und wer nun meint, diese Qualifizierung sei trotz allem ein wenig zu hart, dem dürfen wir versichern: Sie ist es nicht. 2011 weibelte Flach – Seite an Seite mit Galladé – für die linksgrüne Entwaffnungsinitiative. Seine Masche? Er lud die «Schweizer Illustrierte» zu sich nach Hause ein. Liess sich von ihr fotografieren. Das 57er Natürlich prominent im Vordergrund. «Ab und zu gehe ich schiessen», gab er – von seinem Hobby, um das er keine Angst hat, offenbar noch ein bisschen weniger begeistert als heute – zum Besten, «aber ich halte die Initiative trotzdem für vernünftig.»2

Über Flach ist alles gesagt. Über seine Partei hingegen nur fast alles. Immerhin ist ja auch das versprenge Offizierstrüppchen, das für die Übernahme der EU-Waffenrichtlinie militiert, in glp-Hand. Vielleicht lohnte es sich auch da, mal etwas genauer hinzuschauen…"


1 Vgl. SRF Tagesschau, Hauptausgabe vom 03.03.2019. [Stand: 04.03.2019]
www.srf.ch/play/tv/tagesschau/video/tag ... 4e1a9758a4
2 Vgl. Schweizer Illustrierte 6/2011, S. 37.
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Beat Flach, der Sportschütze, der gar nie schiesst Teil 2

Beitrag von shooter » Mittwoch 6. März 2019, 00:31

Der "begeisterte Sportschütze" Beat Flach räumt jetzt in einem Interview mit der Aargauer Zeitung ein, sein Sturmgewehr "nur noch sehr selten zu nutzen". Er schiesse "üblicherweise" mit Pistolen in privaten Schiesskellern. Aus Zeitmangel habe er aber in den letzten paar Jahren gar nicht mehr geschossen.

Quellenangabe: www.aargauerzeitung.ch/aargau/kanton-aa ... -134169751

"Der Aargauer Nationalrat Beat Flach setzt sich für das EU-Waffenrecht ein. Die Gegner behaupten, er gebe sich dafür als Sportschütze aus – sei aber gar keiner. Was Flach dazu sagt.

Nationalrat Beat Flach wird scharf angegriffen. «Fake-News-Schütze Beat Flach fliegt auf» lautet die Schlagzeile auf der Internetseite des Komitees "Nein zum Entwaffnungs-Diktat der EU".

Der Hintergrund: Die EU hat die Rahmenbedingungen zum Erwerb von Waffen verschärft. Die Schweiz stimmt am 19.Mai darüber ab, ob sie dieses Recht übernehmen will.

Der Aargauer Nationalrat Flach setzt sich für das neue Waffenrecht ein. In einem Tagesschau-Beitrag vom Sonntag war er zur Hauptsendezeit als Befürworter zu sehen und wurde von einem Sprecher als Sportschütze bezeichnet.

Das wiederum nimmt das Komitee zum Anlass, Flach der Verbreitung von Falsch-Meldungen zu bezichtigen. Er sei weder in einem Schützenverein, noch in einem Schützenverband und habe in den letzten zehn Jahren weder an einem Obligatorischen Schiessen noch an einem Feldschiessen teilgenommen. Das hatte Flach im Übrigen nie behauptet.

"Ich schiesse gerne"

Auf den Angriff angesprochen erklärt Flach: "Es tut mir leid, wenn dieser Eindruck erweckt wurde. Doch ich bin Schütze." Weiter sagt er: "Ich schiesse gerne, weil es ein meditativer Sport ist."

Das Sturmgewehr nutzt er nur sehr selten. Flach schiesst üblicherweise mit einer geerbten Ordonanz-Pistole, einer privaten 9-Millimeter-Faustfeuerwaffe und anderen Faustfeuerwaffen. Diese Waffen bewahrt er sicher im Safe auf. Zum Schiessen geht Flach in private Schiesskeller. Doch er räumt ein, aus Zeitmangel in den letzten paar Jahren nicht mehr geschossen zu haben.

Was bei Kühen geht, geht auch bei Waffen

Für das Waffenrecht setzt sich Flach als Mitglied der sicherheitspolitischen Kommission des Nationalrats ein. Dort habe er mitgeholfen, eine taugliche Gesetzesvorlage für die Schweiz zu erarbeiten, die von der EU akzeptiert wird. So dürfen halbautomatische Waffen mit grossen Magazinen in der Schweiz auch künftig gekauft werden, wenn der Besitzer entweder Mitglied eines Sportvereins ist, oder nachweist, dass er Schiessübungen absolviert hat. Beides erst nach fünf Jahren. Allerdings müssen diese Waffen eventuell noch registriert werden. Niemandem wird die Waffe weggenommen und Gewehr- und Pistolenschützen können ihrem Sport weiter betreiben.

Die Gegner des neuen Waffenrechts behaupten, das Gesetz sei das Ende der Schiessvereine. Dem widerspricht Flach. In einem Land, in dem jede Kuh registriert sei, könne man verlangen, dass jemand ein Formular ausfülle, wenn er eine Waffe kaufen wolle."
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Werner Salzmann (SVP) warnt vor neuem Waffenrecht der EU

Beitrag von shooter » Sonntag 24. März 2019, 23:34

Das neue EU-Waffenrecht bewegt die Schweiz. Am 19. Mai entscheidet das Volk. Ein Kommentar von SVP-Nationalrat Werner Salzmann.

2012 erliess der venezolanische Sozialisten-Diktator Nicolás Maduro ein Gesetz, das Waffenbesitz für Private verbot. Letzte Woche berichtete die NZZ über das Treiben von Maduros Schergen wie folgt: «Die gefürchteten Colectivos tauchten etwas später auf. Dabei gingen sie äusserst repressiv vor: Auf Motorrädern hätten sie Runden gedreht, hätten pausenlos geschossen, Anwohner verprügelt, bestohlen, beleidigt und seien in Häuser eingebrochen, erzählt Rozo. Im Internet zirkulierende Handyaufnahmen geben einen Eindruck davon. Die venezolanische Journalistin, die Angst hatte, im Kugelhagel getroffen zu werden, versteckte sich derweil im Haus einer Fremden (…)».

Müssen in der Schweiz demnächst derartige Zustände befürchtet werden?

Nein. Doch die Freiheit und die Ruhe, die wir geniessen, kommen nicht von ungefähr, sondern haben einen Grund.

Bewährte Schutzmechanismen

Es gibt drei Schutzmechanismen, die sich quer durch die Geschichte hindurch als wirkungsvoll für die Verhinderung von staatlicher Willkür und Menschenrechtsverletzungen erwiesen haben: Die Gewaltentrennung, das Recht auf freie Meinungsäusserung und das Recht auf privaten Waffenbesitz.

Alle drei dieser Schutzmechanismen waren in der Schweiz immer ausserordentlich gut ausgebaut. Die machtbegrenzende Wirkung der Gewaltentrennung wird in der Schweiz durch das Referendums- und Initiativrecht verstärkt. Sogenannte "Hate-Speech"-Zensur wie etwa in Deutschlang gibt es bei uns nicht. Und jede gesetzestreue, psychisch nicht akut auffällige Bürgerin konnte in der Schweiz immer so viele handelsübliche Waffen und Munition dazu kaufen, wie sie wollte.

Leere Versprechen

Mit der vom Parlament beschlossenen Übernahme der EU-Waffenrichtlinie würde der Erwerb und Besitz von handelsüblichen Waffen grundsätzlich verboten. Für Schützen, die dem Staat ein Bedürfnis für den Besitz einer Waffe nachweisen können (das heisst, die sich gegenüber den Behörden erfolgreich rechtfertigen können), verspricht der Bund zwar Ausnahmebewilligungen.

Erstens ändert dies aber nichts daran, dass der Zugang zu Legalwaffen prinzipiell auf die Organe des Staates beschränkt würde und die Bürger ihr Recht auf Waffenbesitz verlören.

Und zweitens würde es diese Ausnahmebewilligungen auch für Schützen bald nicht mehr geben. Artikel 17 der EU-Waffenrichtlinie enthält nämlich einen Kontroll- und Evaluationsmechanismus, bei dem es sich de facto um einen automatischen Verschärfungsmechanismus handelt.

Machtloser Bundesrat

Schon bei der Erarbeitung der jetzigen Richtlinie konnte der Bundesrat – und zwar gemäss seinen eigenen Angaben (!) – ein ausnahmsloses Verbot für Halbautomaten (d.h. für fast aller Waffen) für Private nur knapp abwenden.

Bei der nächsten Verschärfung wird ihm das dementsprechend nicht mehr gelingen, und deshalb bedeutet ein Ja am 19. Mai, dass Sturmgewehre, Pistolen etc. in wenigen Jahren vom Staat eingezogen werden.

Fadenscheinige Begründungen

Die Behauptung, die Annahme dieses Gesetzes sei nötig zur Bekämpfung von Terror oder zur Verhinderung von Missbrauch, ist lächerlich.

Die islamistischen Terroranschläge, die die EU zur Legitimation ihrer Richtlinie vorschiebt, wurden allesamt mit illegal beschafften Waffen begangen. Und was die Notwendigkeit zu einer verstärkten «Missbrauchsverhinderung» anbelangt, verweise ich gerne auf Bundesrätin Karin Keller-Sutter. An der Pressekonferenz vom 14. Februar, an welcher sie für die Gesetzesverschärfung argumentierte, räumte sie einleitend unverblümt ein: "Es gibt in der Schweiz vergleichsweise viele Waffen; trotzdem gibt es kaum Probleme, man staunt in vielen Teilen der Welt darüber."

Schengen-Hysterie

Der einzige Grund, weswegen sich im Parlament eine Mehrheit für diese Gesetzesrevision gefunden hat, ist eine regelrechte Hysterie bezüglich Schengen. Seit wir anfangs Oktober Unterschriften für das Referendum zu sammeln begannen, warnen die Befürworter des neuen Waffengesetzes tagein, tagaus vor den angeblich höchstdramatischen Folgen eines Ausschlusses der Schweiz aus dem Schengen-Raum.

Bis heute haben sie aber noch nicht einmal den Ansatz einer Erklärung geliefert, wieso es überhaupt im Interesse der EU sein sollte, der Schweiz das Schengen-Abkommen zu kündigen. Stattdessen verbreiten sie die Falschbehauptung, ein Nein am 19. Mai führe automatisch zur Kündigung des Abkommens.

Opferung oder Bewahrung

Die Schengen-Hysterie ist genauso wenig ein Grund, das Recht auf Waffenbesitz aufzugeben, wie sie ein Grund wäre, das Recht auf freie Meinungsäusserung abzuschaffen. Ein Ja am 19. Mai bedeutet den Verbleib in Schengen unter Opferung eines der wichtigsten Freiheitsrechte überhaupt. Ein Nein am 19. Mai bedeutet den Verbleib in Schengen unter Bewahrung des Fundamentes unserer freien Gesellschaft.

Quellenangabe: www.nau.ch/news/stimmen-der-schweiz/wer ... u-65496861
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Medienmitteilung der AWM

Beitrag von shooter » Montag 25. März 2019, 17:38

Medienmitteilung der AWM (Arbeitsgemeinschaft für eine wirksame und friedenssichernde Milizarmee) vom 11. März 2019

Milizverbände geschlossen gegen EU-Waffenrecht
Die in der Arbeitsgemeinschaft für eine wirksame und friedenssichernde Milizarmee (AWM) zusammengeschlossenen Milizorganisationen der Schweiz sprechen sich gegen den Bundesbeschluss zur Umsetzung der EU-Waffenrichtlinie aus. Die Gesetzesänderung bringt keinerlei Nutzen, sie unterhöhlt die Wehrform der Miliz und rüttelt an unseren freiheitlichen Grundwerten und Grundfreiheiten. Die Milizorganisationen empfehlen daher, am 19. Mai ein NEIN in die Urne einzulegen.

http://swisschondro.ch/pdf/Communiqué A ... tlinie - d
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Operation Libero

Beitrag von shooter » Donnerstag 4. April 2019, 13:24

Inwischen hat auch noch "Operation Libero" eine Abstimmungskampagne gestartet. https://www.operation-libero.ch/de/iloveschengen
Mit den Herzchen und viel Pink bekommt man den Eindruck, das Konzept stamme von einer Gruppe pubertierender Mädchen. Diese Farbwahl macht ja Augenkrebs :D

https://www.nau.ch/politik/bundeshaus/o ... t-65503017

https://m.20min.ch/schweiz/news/story/o ... d-27247948
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Änderungen Waffenrecht: fedpol-Desinformation vs. Realität

Beitrag von shooter » Donnerstag 4. April 2019, 13:43

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Antworten
[phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/vendor/twig/twig/lib/Twig/Extension/Core.php on line 1275: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable

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