In Waffenforen kommt es immer wieder zu Diskussionen bezüglich der Zulassung zu den Bundesübungen von Sig Sauer P226-Klonen wie z.B. der Modelle P226 MK25, P226 Scorpion, P226 LDC, P226 Legion, P226 Tacops, P226 Nitron und was es alles sonst noch so gibt. Es wird dann jeweils davon ausgegangen, dass, weil gemäss Hilfsmittelverzeichnis die P 226 zulässig ist, dies auch für deren Klone gelte. Zusätzlich für Verwirrung sorgen gewisse Waffenhändler, die mündlich und z.T. auch auf ihren Webseiten behaupten, z.B. die P 226 LDC sei ordonnanzkonform.
Tatsächlich ist es so, dass lediglich die Grundversionen der im Hilfsmittelverzeichnis erwähnten Modelle zugelassen sind sowie als einzige Ausnahme die P 226 X-Five, da der Importeur hier ein Gesuch um Aufnahme gestellt hatte. Diese Annahme wird durch eine Stellungnahme von Frau Katrin Stucki, Chefin Schiesswesen und Ausserdienstliche Tätigkeiten (SAT) des VBS, in einer Email von Anfang 2018 bestätigt:
"[...]
Es gilt immer noch der Grundsatz, dass alles, was im Hilfsmittelverzeichnis nicht aufgeführt ist, nicht verwendet werden darf.
[...]
Bei den P226 ist die Sache etwas komplizierter:
Grundsätzlich sind bei SIG Pistolen P 220, P 225, P 226, P 228, P 229 und P 239 nur die "alten" Grundversionen zugelassen.
Diese kamen alle ohne Mikrometervisierung auf den Markt.
Die gleichen Pistolen wurden dann später auch zugelassen, wenn sie aus der Fertigung von SIG-SAUER stammten.
Aber wiederum nur in der Grundkonfiguration, also ohne Mikrometervisier.
Von der später aus diesen "Ur-Pistolenfamilien" hervorgegangene Modellvielfalt wurde dann vor ein paar Jahren, auf Antrag des Importeurs, die ganze Familie der SIG Sauer P 226 X-FIVE aufgenommen.
Aber nur diese.
Das bedeutet, dass alle Pistolen der P 226er Familie mit irgendeiner Zusatzbezeichnung ausser derjenigen X-FIVE nicht zu den Bundesübungen zugelassen sind, da für sie kein Gesuch um Aufnahme ins Hilfsmittelverzeichnis gestellt wurde und sie somit auch nicht darin aufgeführt sind.
[...]
Die oben gemachte Aussage, dass alle Pistolen der P 226er Familie mit irgendeiner Zusatzbezeichnung ausser derjenigen X-FIVE nicht zu den Bundesübungen zugelassen sind, gilt insbesondere auch für die von Ihnen genannte P 226 LDC.
Sie können also nicht auf irgendeine zugelassene P 226 in der Grundkonfiguration ein LPA Visier montieren, mit der Begründung, auf der P 226 LDC sei es serienmässig montiert.
Denn die P 226 LDC wurde bis heute nicht zur Aufnahme ins Hilfsmittelverzeichnis beantragt und ist damit nicht zu den Bundesübungen zugelassen."
Ein weiterer Punkt wird von Frau Stucki nicht erwähnt: Im Hilfsmittelverzeichnis (auch in der neuesten Ausgabe Stand 01.01.18) sind unter 1.4 die zugelassenen Beschussstempel aufgelistet. Dabei fehlt immer noch der in CIP-Ländern
https://www.cip-bobp.org/de/proof-marks-in-force seit 2014 bei Neuwaffen verlangte Stempel "CIP/N". Waffen von Sig Sauer Exeter, die direkt in die Schweiz importiert werden, tragen gar keinen Beschussstempel, neue Waffen aus Eckernförde, oder aus den USA via Deutschland in die Schweiz importierte, tragen den CIP/N Stempel. Da letzterer nicht im Hilfsmittelverzeichnis aufgeführt ist, sind alle diese Waffen somit auch aus diesem Grund eigentlich nicht zu den Bundesübungen zugelassen. Paradox wird es dabei für diejenigen neuen Waffen von Sig Sauer und Glock, die zwar gemäss Hilfsmittelverzeichnis erlaubt sind, aber mit CIP/N und nicht mit dem Deutschen/Österreichischen Adler gestempelt wurden.
Diese ganzen Einschränkungen sind gelinde gesagt nicht rational begründbar sondern wohl eher einer bürokratischen Bequemlichkeit und Inflexibilität geschuldet. Es ist überfällig, das Hilfsmittelverzeichnis endlich entsprechend anzupassen.