Hilfsmittelverzeichnis

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Beitrag von shooter » Mittwoch 24. Oktober 2018, 02:16

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Zulassung der Sig Sauer P226-Klone zu den Bundesübungen

Beitrag von shooter » Montag 5. November 2018, 23:31

In Waffenforen kommt es immer wieder zu Diskussionen bezüglich der Zulassung zu den Bundesübungen von Sig Sauer P226-Klonen wie z.B. der Modelle P226 MK25, P226 Scorpion, P226 LDC, P226 Legion, P226 Tacops, P226 Nitron und was es alles sonst noch so gibt. Es wird dann jeweils davon ausgegangen, dass, weil gemäss Hilfsmittelverzeichnis die P 226 zulässig ist, dies auch für deren Klone gelte. Zusätzlich für Verwirrung sorgen gewisse Waffenhändler, die mündlich und z.T. auch auf ihren Webseiten behaupten, z.B. die P 226 LDC sei ordonnanzkonform.

Tatsächlich ist es so, dass lediglich die Grundversionen der im Hilfsmittelverzeichnis erwähnten Modelle zugelassen sind sowie als einzige Ausnahme die P 226 X-Five, da der Importeur hier ein Gesuch um Aufnahme gestellt hatte. Diese Annahme wird durch eine Stellungnahme von Frau Katrin Stucki, Chefin Schiesswesen und Ausserdienstliche Tätigkeiten (SAT) des VBS, in einer Email von Anfang 2018 bestätigt:

"[...]
Es gilt immer noch der Grundsatz, dass alles, was im Hilfsmittelverzeichnis nicht aufgeführt ist, nicht verwendet werden darf.
[...]
Bei den P226 ist die Sache etwas komplizierter:
Grundsätzlich sind bei SIG Pistolen P 220, P 225, P 226, P 228, P 229 und P 239 nur die "alten" Grundversionen zugelassen.
Diese kamen alle ohne Mikrometervisierung auf den Markt.
Die gleichen Pistolen wurden dann später auch zugelassen, wenn sie aus der Fertigung von SIG-SAUER stammten.
Aber wiederum nur in der Grundkonfiguration, also ohne Mikrometervisier.
Von der später aus diesen "Ur-Pistolenfamilien" hervorgegangene Modellvielfalt wurde dann vor ein paar Jahren, auf Antrag des Importeurs, die ganze Familie der SIG Sauer P 226 X-FIVE aufgenommen.
Aber nur diese.
Das bedeutet, dass alle Pistolen der P 226er Familie mit irgendeiner Zusatzbezeichnung ausser derjenigen X-FIVE nicht zu den Bundesübungen zugelassen sind, da für sie kein Gesuch um Aufnahme ins Hilfsmittelverzeichnis gestellt wurde und sie somit auch nicht darin aufgeführt sind.
[...]
Die oben gemachte Aussage, dass alle Pistolen der P 226er Familie mit irgendeiner Zusatzbezeichnung ausser derjenigen X-FIVE nicht zu den Bundesübungen zugelassen sind, gilt insbesondere auch für die von Ihnen genannte P 226 LDC.
Sie können also nicht auf irgendeine zugelassene P 226 in der Grundkonfiguration ein LPA Visier montieren, mit der Begründung, auf der P 226 LDC sei es serienmässig montiert.
Denn die P 226 LDC wurde bis heute nicht zur Aufnahme ins Hilfsmittelverzeichnis beantragt und ist damit nicht zu den Bundesübungen zugelassen."

Ein weiterer Punkt wird von Frau Stucki nicht erwähnt: Im Hilfsmittelverzeichnis (auch in der neuesten Ausgabe Stand 01.01.18) sind unter 1.4 die zugelassenen Beschussstempel aufgelistet. Dabei fehlt immer noch der in CIP-Ländern https://www.cip-bobp.org/de/proof-marks-in-force seit 2014 bei Neuwaffen verlangte Stempel "CIP/N". Waffen von Sig Sauer Exeter, die direkt in die Schweiz importiert werden, tragen gar keinen Beschussstempel, neue Waffen aus Eckernförde, oder aus den USA via Deutschland in die Schweiz importierte, tragen den CIP/N Stempel. Da letzterer nicht im Hilfsmittelverzeichnis aufgeführt ist, sind alle diese Waffen somit auch aus diesem Grund eigentlich nicht zu den Bundesübungen zugelassen. Paradox wird es dabei für diejenigen neuen Waffen von Sig Sauer und Glock, die zwar gemäss Hilfsmittelverzeichnis erlaubt sind, aber mit CIP/N und nicht mit dem Deutschen/Österreichischen Adler gestempelt wurden.

Diese ganzen Einschränkungen sind gelinde gesagt nicht rational begründbar sondern wohl eher einer bürokratischen Bequemlichkeit und Inflexibilität geschuldet. Es ist überfällig, das Hilfsmittelverzeichnis endlich entsprechend anzupassen.
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Hilfsmittelverzeichnis 2019

Beitrag von shooter » Sonntag 24. März 2019, 23:59

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Fehlender CIP-Beschussstempel im Hilfsmittelverzeichnis

Beitrag von shooter » Mittwoch 27. März 2019, 13:41

Hinsichlich meiner Bemängelung des fehlenden CIP-Beschussstempels (https://www.cip-bobp.org/de/proof-marks-in-force) im Hilfsmittelverzeichnis scheint sich endlich etwas zu bewegen.
Marcel Weber von schussfreude.ch hat meinen Hinweis aufgenommen und seine Kontakte zum VBS resp. SAT (Schiesswesen ausser Dienst und ausserdienstliche Tätigkeiten) genutzt. Auf seine Anfrage erhielt er folgende Antwort:

"Da die Schweiz nicht Mitglied des CIP ist, haben wir das nie offiziell erfahren. Zudem haben uns weder die Hersteller noch die Importeure auf diesen Umstand aufmerksam gemacht.
Wir werden den CIP/N Beschussstempel bei der nächsten Revision ins Hilfsmittelverzeichnis aufnehmen."


Was das SAT hier bietet, ist ja Inkompetenz in Reinkultur und hochgradig unprofessionell! Die sitzen offenbar in ihrem Elfenbeinturm, kümmern sich einen Deut darum, was in den Herstellungsländern der bei uns im Ordonnanzbereich zugelassenen Waffen läuft und bringen als Ausrede, das ihnen dies nicht auf die Nase gebunden wurde. Immerhin werden die CIP-Stempel in Deutschland und Österreich seit 2014 verwendet, also nicht erst seit gestern.

Interressant ist übrigens die diesbezügliche Rechtslage in den beiden erwähnten Ländern:

In Österreich wird die Kennzeichnung in der Prüfzeichenverordnung von 2013 geregelt https://rdb.manz.at/document/ris.c.BGBl ... __444_2013, wo der CIP-Stempel auch aufgelistet ist. Die neueste Fassung datiert vom 26.03.2019. https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=20008703

In Deutschland dagegen wird das CIP-Beschusszeichen (z.B. vom Beschussamt Ulm seit dem 20.10.2014 https://www.beschussamt-ulm.de/beschuss ... p?lvl=2013) ohne gesetzliche Grundlage verwendet (vgl. dazu den Blog des Rechtsanwaltes und Waffenrechtsspezialisten Dr. Schmitz vom 20.03.2015 https://www.drschmitz.de/deutsches-waff ... eichen-n-3). Die Beschusskennzeichnung wird in Deutschland in der Beschussverordnung von 2006 geregelt. Auch in der neuesten Fassung vom 29.03.2017 ist das CIP-Zeichen nicht aufgeführt und somit gemäss Dr. Schmitz eigentlich gar nicht zulässig https://www.gesetze-im-internet.de/besc ... 00006.html.
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Kaliber 7.65 Para und Bundesübungen

Beitrag von shooter » Samstag 31. August 2019, 09:44

Neben den bereits erwähnten Ungereimtheiten im Hilfsmittelverzeichnis ist mir eine neues Problem aufgefallen:

Schiessverordnung Art. 24: "Die Bundesübungen dürfen nur mit Ordonnanzwaffen und den weiteren vom VBS zugelassenen Waffen sowie den erlaubten Hilfsmitteln und nur mit unveränderter Ordonnanzmunition geschossen werden."

Inzwischen gibt es keine Ordonnanzmunition im Kaliber 7.65 Para mehr:
Schiessverordnung Art. 4 Abs. 4: "Als Ordonnanzmunition gelten: a. die Gewehrpatronen 11 und 90; b. die Pistolenpatrone 14."

Wir haben somit die widersprüchliche Situation, dass die gemäss Hilfsmittelverzeichnis zugelassenen Waffen im Kaliber 7.65 Para (Pistolen 00, 06, 06/29 sowie SIG P210, SIG/SIG Sauer P220 und Sphinx AT 2000, 3000) nicht mehr mit laut Schiessverordnung für die Bundesübungen obligatorischer Ordonnanzmunition geschossen werden können und damit auch nicht mehr zulässig sind.

Weiter wird in der Schiessverordnung des VBS auf Angaben im Hilfsmittelverzeichnis verwiesen, die es dort nicht gibt:
Schiessverordnung des VBS Art. 53 Abs. 1: "Aus Ordonnanzwaffen oder den gemäss Hilfsmittelverzeichnis zugelassenen Waffen darf für sämtliche Schiessübungen und Ausbildungskurse nach Artikel 4 der Schiessverordnung nur unveränderte Ordonnanzmunition oder gemäss Hilfsmittelverzeichnis zugelassene Munition verschossen werden."
Im Hilfmittelverzeichnis fehlen dann allerdings jegliche Angaben zur zugelassenen Munition (abgesehen von unvollständigen Kaliberangaben).

Das ist offenbar das Resultat, wenn VBS, SSV, SAT und armasuisse an der gleichen Suppe rumkochen.
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Hilfsmittelverzeichnis 2020

Beitrag von shooter » Freitag 10. Januar 2020, 18:22

http://swisschondro.ch/pdf/Hilfsmittelv ... s-2020.pdf

Neu ist jetzt der Beschussstempel der CIP-Mitgliederländer offiziell zulässig, über 5 Jahre nach dessen Einführung! (vgl. dazu auch meinen früheren Beitrag in diesem Thread):

Beschussstempel.jpg
Beschussstempel.jpg (60.53KiB)1117 mal betrachtet

Eine weitere Neuerung betrifft die von recht vielen Schützen (bisher nicht reglementskonform) verwendeten Schlagfederstangenmuttern von Wyss resp. Kessler:

Schlagfederstangenmutter.jpg
Schlagfederstangenmutter.jpg (63.74KiB)1115 mal betrachtet

Dazu habe ich ebenfalls früher schon einen Beitrag verfasst:
http://swisschondro.ch/phpBB3/viewtopic ... fb3952236f


Durchaus praxisrelevant ist die Präzisierung hinsichtlich der zugelassenen Dienstwaffen von Polizei und Grenzwacht:

Dienstwaffen.jpg
Dienstwaffen.jpg (190.67KiB)1097 mal betrachtet

Am Feldschiessen 2019 nahm unter meiner Aufsicht ein uniformiertes Mitglied der Sondereinheit Basilisk mit seiner Glock 17 Gen. 4, ausgerüstet mit einem Leuchtpunktvisier, teil. Dies führte zu diversen (ungerechtfertigten, da damals reglementskonform) Protesten anderer Schützen. Ob der betreffende Teilnehmer deshalb besser geschossen hat, weiss ich nicht, solches ist jedenfalls jetzt nicht mehr zulässig.
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Hilfsmittelverzeichnis 2021

Beitrag von shooter » Sonntag 14. Februar 2021, 00:18

http://swisschondro.ch/pdf/Hilfsmittelv ... s-2021.pdf

Bezüglich Pistolen gibt es keine Veränderungen zum Vorjahr.
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Hilfsmittelverzeichnis 2022

Beitrag von shooter » Sonntag 30. Januar 2022, 19:59

http://swisschondro.ch/pdf/Hilfsmittelv ... s-2022.pdf

Ein kleines Wunder ist geschehen!

Ich habe nicht mehr damit gerechnet, das noch erleben zu dürfen, jetzt ist es tatsächlich geschehen: Eine Revolution im SAT!
Endlich wurde das antiquierte Hilfsmittelverzeichnis per 01.01.2022 zugunsten einer auch rational nachvollziehbaren Lösung angepasst:


2022_cut.jpg
2022_cut.jpg (173.18KiB)887 mal betrachtet
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Hilfsmittelverzeichnis 2023

Beitrag von shooter » Montag 23. Januar 2023, 22:57

http://swisschondro.ch/pdf/Hilfsmittelv ... s-2023.pdf


Bezüglich Faustfeuerwaffen gibt es keine Veränderungen zum Vorjahr.
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SIG Sauer Pistolen Prüfkasten

Beitrag von shooter » Montag 5. Juni 2023, 01:08

SIG-Sauer Schweiz bietet inzwischen eine Pistolen-Box zur einfachen und schnellen Prüfung der neuen SAT-Norm an.

www.sigsauer.swiss/media/files/news-22. ... en-box.pdf
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[phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/vendor/twig/twig/lib/Twig/Extension/Core.php on line 1275: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable

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